Häufige Fragen
Wie genau ist der Rechner?
Er nutzt die gesetzliche Gewichtung und die Punktgrenzen (§ 15 SGB XI, Anlage 2). Der Bereich „Umgang mit Krankheit und Therapie“ ist vereinfacht. Das Ergebnis ist eine Orientierung – entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ändert sich 2027 etwas?
Möglicherweise. Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind u. a. höhere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 und der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Grenzen verloren gehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; die meisten Änderungen sind derzeit für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten die Regeln, nach denen dieser Rechner arbeitet. Wer Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht aufschieben.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Gesundheitsangaben an uns übertragen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Mappe enthält allgemeine Informationen, Checklisten und Musterbriefe. Für eine persönliche Beratung helfen kostenlos die Pflegeberatung der Pflegekasse und Pflegestützpunkte, im Streitfall Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Du hast einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Die Mappe enthält eine fristwahrende Vorlage und zeigt, wie du ihn mit Pflegetagebuch und Gutachten begründest.